Allgemeine Geschäftsbedingungen/Marktordnung
- Veranstalterin:
Birgit Rehse – Tourismusberatung & Eventmanagement, Klein Bünstorf 4b, 29549 Bad Bevensen, Tel. 05821 43149, mobil: 0171 2038346
- Anmeldung | Bewerbung:
Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen. Neben dem ausgefüllten Bewerbungsformular muss ein kurzer Lebenslauf mit Nachweis der Ausbildung/Qualifikation, drei Fotos aktueller eigener Arbeiten sowie ein Standfoto eingereicht werden. Bewerber, die sich auf mehrere Märkte bewerben müssen den Lebenslauf und die Fotos nur einmal einreichen. Bewerber, die der Veranstalterin von früheren Märkten bekannt sind, brauchen nur das Bewerbungsformular einreichen.
- Auswahlverfahren:
Die Veranstalterin entscheidet anhand der Bewerbungskriterien und Bewerbungsunterlagen über die Teilnahme. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Ausstellungsplätze vorhanden sind, entscheiden die Qualität des Angebotes, eine Auswahl zugunsten der Vielfalt des Marktangebotes oder der Zeitpunkt der Bewerbung.
- Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, Künstlerinnen und Künstler bzw. Designerinnen und Designer, sowie Inhaber und Inhaberinnen kleiner Genussmanufakturen oder Gärtnereien, die von der Veranstalterin zugelassen wurden. Voraussetzung ist, dass der/die Bewerber:in ihr/sein Handwerk professionell und hauptberuflich – in besonderen Fällen auch nebenberuflich -ausübt. Bewerber:innen, die das Handwerk als Hobby betreiben und Händler, die Waren Dritter verkaufen, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Über Ausnahmen entscheidet die Veranstalterin. Es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf einen Standplatz. Die Bewerber:innen werden über ihre Zulassung per Email informiert. Eingereichte Papierfotos können nur dann zurückgesandt werden, wenn der Bewerbung ein frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Mit der Bewerbung/Anmeldung zur Teilnahme an einem der Märkte werden die Teilnahmebedingungen als rechtsverbindlich anerkannt.
- Standgeld:
Kunsthandwerkermärkte und Töpfermärkte
Grundgebühr: 40 Euro
Pro lfd. Meter: 40 Euro (2 Tage)
Pro lfd. Meter: 50 Euro (3 Tage)
(Auf den Gesamtnettobetrag wird die jeweils gültige MWSt. erhoben. Für alle Märkte gilt eine Mindestgröße des Standes von 2 (zwei) Metern.)
- Stromanschlüsse:
Bei allen Märkten kann ein Stromanschluss (220 Volt) gebucht werden. Dafür werden pauschal bei allen Marktorten Kosten in Höhe von 40 Euro zuzügl. MWSt. in Rechnung gestellt. Drehstrom wird nach Installationskosten und Verbrauch berechnet.
- Rücktritt durch den Teilnehmer:
Zugelassene Teilnehmer:innen haben die Möglichkeit, innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Zusage von der Teilnahme kostenfrei zurückzutreten. Danach gilt: Bei einem Rücktritt bis 3 (drei) Wochen vor Marktbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Euro zuzügl. MWSt. erhoben, bei späterem Rücktritt ist die volle Teilnahmegebühr zu leisten.
- Abbruch des Marktes durch den/die Teilnehmer*in
Eine vorzeitige Beendigung des Marktes durch den/die Teilnehmer*in kann nur nach erfolgter Rücksprache mit der Veranstalterin erfolgen. Verlässt ein/e Teilnehmer*in den Markt ohne Rücksprache mit der Veranstalterin wird eine Zahlung in Höhe der Marktgebühr fällig. Gleiches gilt, wenn der/die Teilnehmer*in die offiziellen Öffnungszeiten des Marktes nicht einhält.
- Absage oder Verlegung des Marktes:
Ist eine geregelte Durchführung des Marktes nicht möglich, ist die Veranstalterin berechtigt, den Markt abzusagen oder die Marktdauer zu verkürzen, ohne dass der/die Teilnehmer:in hieraus Schadensersatzansprüche herleiten kann, es sei denn, der Veranstalterin oder ihren Erfüllungsgehilfen ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorwerfbar. Muss der Markt kurzfristig, 10 Tage oder kürzer vor dem Markttermin aus Gründen höherer Gewalt oder aufgrund von der Veranstalterin nicht zu vertretener behördlicher Anordnung abgesagt, geschlossen, zeitlich verlegt, örtlich verlegt oder die Marktdauer verkürzt werden, so sind die Standmiete sowie alle vom Ausstellenden zu tragenden Kosten in Höhe von 80 Prozent zu bezahlen. Ab Marktbeginn sind 100 Prozent der Kosten von den Ausstellenden zu tragen. Schadensersatzansprüche der Teilnehmer:innen sind ausgeschlossen. Bei zeitlicher Verlegung können Teilnehmer:innen, die den Nachweis einer Terminüberschneidung mit bereits festgelegten Veranstaltungen führen, aus dem Vertrag bei Zahlung von 50 Euro Stornogebühren entlassen werden. Gleiches gilt, wenn ein Markt statt indoor im Freien oder umgekehrt stattfinden muss und die Teilnemer:innen nicht über das entsprechende Equipment verfügen bzw. ihre Ware nicht für die neue Marktform geeignet ist. Nach Bekanntgabe der Verlegung muss der Antrag innerhalb von 10 Tagen schriftlich eingebracht werden. Der/die Teilnehmer:in trägt für den Eingang die Beweislast.
Die Veranstalterin hat das Recht die Veranstaltung abzusagen, wenn nicht die erwartete Mindestanzahl von Anmeldungen eingeht und die unveränderte Durchführung wirtschaftlich unzumutbar ist. In diesem Fall fallen keine Stornogebühren an. Weitergehende Ansprüche des Ausstellenden insbesondere Aufwendungs- und/oder Schadensersatz oder entgangener Gewinn wegen Verlegung oder Absage der Veranstaltung, sind ausgeschlossen.
- Standplatzverteilung:
Die Standplatzverteilung erfolgt ausschließlich durch die Veranstalterin. In der Anmeldung geäußerte Platzwünsche werden, soweit möglich, berücksichtigt, können jedoch nicht zur Bedingung gemacht werden. Der Standplatz wird bei Ankunft am Veranstaltungsort zugewiesen.
- Warenangebot:
Der/die Teilnehmer:in verpflichtet sich, nur selbstgefertigte Stücke zum Verkauf anzubieten. Handelswaren oder Arbeiten von Kollegen, die nicht zugelassen sind, dürfen nicht zum Verkauf kommen.
- Namenskennung:
Die Stände müssen namentlich mit eigenen Standschildern gekennzeichnet sein. Diese sind deutlich sichtbar am Stand anzubringen.
- Aufbau der Stände:
Selbst mitgebrachte Verkaufsstände sind verkehrssicher aufzubauen. Details zum Auf- und Abbau der Märkte werden rechtzeitig mitgeteilt.
- Brandschutz:
Alle Stände sind mit geeigneten Feuerlöschern in ausreichender Zahl auszustatten. Die Feuerlöscher sind gut sichtbar und griffbereit vorzuhalten. Für den Fall, dass mit heißen Fetten gearbeitet wird, ist zusätzlich ein Fettbrandlöscher vorzuhalten. Ein Betrieb ohne die entsprechenden Löschmittel ist untersagt.
- Fahrzeuge:
Die Fahrzeuge müssen unverzüglich nach ihrer Entladung vom Marktgelände entfernt werden. Während der Öffnungszeiten darf kein Fahrzeug auf dem Marktgelände stehen bzw. das Gelände befahren. Dies gilt auch für Anhänger, die nicht Teil des Standaufbaus sind.
- Schadenshaftung:
Jede/r Marktteilnehmer:in trägt sein/ihr Risiko selber. Jegliche Haftung der Veranstalterin ist ausgeschlossen. Jede/r Aussteller:in hat sich im Hinblick auf die Veranstaltung ausreichend zu versichern. Auf allen Märkten ist eine Haftpflichtversicherung des Teilnehmenden Pflicht. Hiermit wird sichergestellt, dass Personen- und Sachschäden, die durch den Teilnehmenden selbst oder seinen Stand bzw. seine Teilnahme an dem Markt verursacht werden, abgesichert sind. Eine Versicherungspolice ist auf Verlangen nachzuweisen.
- Bewachung:
Bei outdoor-Veranstaltungen wird das Marktgelände an den Veranstaltungstagen nachts bewacht.
- Abfälle, Verpackungsmaterial etc:
Jeder Standinhaber ist für die Reinhaltung seines Standes verantwortlich. Anfallender Abfall ist nach Marktende vom Standinhaber mitzunehmen.
- Feuerwehrzufahrt und Notausgänge:
Die gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten und die Notausgänge in den Gebäuden sind unbedingt freizuhalten.
- Aufrechterhaltung der Ordnung:
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Verhütung von Schäden an Personen und Sachen können die Veranstalterin oder die von ihr beauftragten Personen die notwendigen Maßnahmen anordnen. Teilnehmer:innen, welche den Anordnungen nicht Folge leisten, können mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.
- Datenschutzbestimmungen
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltungsbewerbung von der Veranstalterin abgefragt werden, werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung und eventuelle nachträgliche vertragsbezogene Korrespondenz nötig ist bzw. im Falle handels- und/oder steuerrechtlich relevanter Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, so lange, wie die gesetzlichen Fristen des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung eine Aufbewahrung dieser Dokumente vorsehen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Kontaktanfragen: Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer allgemeinen Kontaktanfrage per E-Mail oder Kontaktformular von der Veranstalterin verarbeitet werden, werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweilige Korrespondenz notwendig ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(Stand 01.09.2025)